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ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA CHRIAggSTINA FÖRSTER FOTOGRAFIE

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fabian Grell/ der Firma Clipskills
 

1. ALLGEMEINES
  1. Die Produktion von Bildern und anderen Werken und die Erteilung von Nutzungsrechten hierüber erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge über die Produktion und Erteilung von Nutzungsrechten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

  2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, welche von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf nicht ausdrücklich widerspricht.

  3. Werke sind vom Fotografen hergestellten Lichtbilder und andere grafische Werke, bewegt und unbewegt, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

2. URHEBERRECHT & NUTZUNGSRECHT
  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

  2. Die vom Fotografen hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.

  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung aller dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen.

  5. Der Auftraggeber darf die Lichtbilder zu privaten Zwecken nutzen und auch vervielfältigen.

  6. Bei der Verwertung der Lichtbilder ist die Namensnennung: Foto: Fabian Grell/ Clipskills ist bei jeder Veröffentlichung entweder direkt unter dem Bild oder im Impressum anzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  7. Der Fotograf ist nicht verpflichtet Datenträger an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  8. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. (z.B. Webseite, Blogs, Facebook, Instagram, etc.) sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  9. Die Rohdaten (RAW) verbleiben beim Fotografen.

  10. Die Veröffentlichung von Vorschaubildern, welche dem Kunden zur Vorauswahl der zu bearbeitenden Lichtbilder dienen sollen, ist nicht gestattet.

3. VERGÜTUNG / HONORAR, EIGENTUMSVORBEHALT
  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. 

  2. Die Kosten des gewählten Shooting- oder Bild-Paketes sind entweder in Vorkasse per Überweisung oder in Bar zu bezahlen. Sämtliche Nachbestellungen und kostenpflichtige Zusatzleistungen - insbesondere Nachbestellungen - sind per Überweisung im Voraus zu zahlen. Der Fotograf stellt dem Kunden auf Wunsch Vorschaubilder zur Verfügung.  Die Aushändigung der bestellten Zusatzleistung erfolgt erst nach Geldeingang.

  3. Fällige Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort und ohne Abzug zu zahlen. Sofern nichts abweichendes auf der Rechnung angegeben ist, gerät der Auftraggeber in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.

  5. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

4. HAFTUNG
  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

  3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

  4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

  5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
     

5. NUTZUNGSRECHTE

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

6. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine  Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Fotograf und deren Assistent zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.
 

7. NEBENPFLICHTEN

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
 

8. LEISTUNGEN, LEISTUNGSSTÖRUNG, TERMINRESERVIERUNGSGEBÜHR, KÜNDIGUNG
  1. Die Bilder werden nach dem Tage des Fotoshootings/ der Veranstaltung binnen maximal 6 Wochen fertig bearbeitet/gestellt.

  2. Zur Sichtung und Auswahl der für die Bearbeitung vorgesehenen Lichtbilder wird dem Auftraggeber eine Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung gestellt. 

  3. Es ist weder gestattet die Bilder aus der Online-Galerie zu kopieren, noch Screenshots zu erstellen und diese zu verwenden/verbreiten/veröffentlichen.

  4. Wird die für die Durchführung des Shootings vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

  5. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  6. Bei Fotoshootings jeglicher Art sind 33% des vereinbarten Honorars als Reservierungsgebühr bis zu 3 Tage vor dem vereinbarten Datum zu bezahlen. Ist die Reservierungsgebühr nicht rechtzeitig überwiesen, verliert das Angebot und der Vertrag seine Gültigkeit. Die Reservierungsgebühr wird nach Abschluss des Auftrags mit dem jeweiligen entstandenen Rechnungsbetrag verrechnet. Ein Reservierung erfolgt erst mit Zahlungseingang der Reservierungsgebühr. Der Kunde hat keinen generellen Anspruch auf einen Ersatztermin, sollte der vereinbarte Termin von ihm - aus welchen Gründen auch immer - nicht wahrgenommen werden können.

  7. Im Falle einer Kündigung bedarf dies der Schriftform.

  8. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung und bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Termin widerrufen werden, so wird pauschal eine Aufwandsentschädigung von 25,00 Euro fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Angebot etc.). 

  9. Durch eine Kündigung/ ein Widerruf des Vertrages durch den Auftraggeber weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin entsteht dem Auftragnehmer ein Vermögensschaden, der dem Auftraggeber in Höhe der Reservierungsgebühr in Rechnung gestellt wird. Die bereits geleistete Reservierungsgebühr wird demnach vom Fotografen einbehalten.

9. GUTSCHEINE

Die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen beträgt 2 Jahre ab Rechnungsdatum. Gutscheine werden ausschließlich von dem Fotografen ausgestellt. Sie sind übertragbar, sofern sich an Fahrtweg und Leistung nichts ändert. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
 

10. DATENSCHUTZ

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Detaillierte Informationen können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
 

11. DIGITALE FOTOGRAFIE
  1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Urheber muss stets vermerkt sein.

  2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
     

12. BILDBEARBEITUNG
  1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.

  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Nennung des Fotografen wie in Punkt 2.6 genannt vorzunehmen und verpflichtet sich, dass diese bei jeder Art von öffentlicher Wiedergabe, bei allen Arten von Projektionen, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

  3. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
     

13. NUTZUNG UND VERBREITUNG
  1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet, in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

  2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen, sofern eine (kommerzielle) Gewinnabsicht besteht.

  3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen, sofern eine (kommerzielle) Gewinnabsicht besteht

  4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

  5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

  6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.

  7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
     

14. LIEFERZEITEN UND REKLAMATIONEN
  1. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

  2. Lieferfristüberschreitung verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag, sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  3. Sämtliche Arbeiten werden von dem Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
     

15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.

  2. Die Unwirksamkeit einer der Punkte stellt die anderen Punkte nicht in Frage (Salvatorische Klausel).

  3. Durch die Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber diesen ABGs zu.

  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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